
10/2022 Mehrweg-Pflicht für To-Go und Take-Away
Ab Januar 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. So sollen Kunststoffabfälle reduziert werden.
Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt mit der am 03.07.2022 in Kraft getretenen Änderung die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Die „Mehrwegangebotspflicht“ gem. §§ 33 und 34 VerpackG für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Beim Umgang mit kundeneigenen Behältnissen liegt die Verantwortung bei den Verbrauchern und den Lebensmittelunternehmen. Die Kunden sollen auf die Sauberkeit ihres Behältnisses sowie die Hygiene und den Abstand vor Ort achten. Ist die mitgebrachte Schüssel unsauber, kann sie vom Gastronomen abgelehnt werden.
Es ist zu beachten:
- Der Deckel sollte beim Gast verbleiben, damit möglichst wenig Kontaminierungsgefahr durch fremde Gegenstände hinter Theke und Tresen besteht.
- Idealerweise stellt der Gast seinen Behälter nicht auf die Theke, sondern auf ein frisch desinfiziertes Tablett.
Ein eigener Bereich und gesonderte Materialien zum Befüllen sollten wenn möglich eingerichtet werden.
Weiterführende Informationen:
Foto: picture alliance / dpa / Robert Guenther

08/2022 Elektronische Datenübermittlung zur Rückverfolgbarkeit
Erforderliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln müssen künftig elektronisch an Behörden übermittelt werden - Übersendungen in Papierform sind nicht mehr erlaubt.
Die amtlichen Lebensmittelbehörden können von Lebensmittelunternehmern verlangen, ihnen erforderliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Lebensmittel zu übermitteln (§ 44 Abs. 3 LFGB).
Ab September 2022 ist diese Datenübermittlung nur noch in elektronischer Form möglich, zum Beispiel per E-Mail, und nach dem 31. Dezember 2022 in einem „strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format“, zum Beispiel als Excel- oder CSV-Datei.
Die Informationen müssen so vorhanden sein, dass die Übermittlung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der behördlichen Aufforderung erfolgen kann. In Einzelfällen kann die zuständige Behörde jedoch Ausnahmen zulassen.
Weiterführende Informationen:

07/06/2022 World Food Safety Day
Für uns ist 365 Tage im Jahr Food Safety Day, aber heute ganz besonders. Etwa 1 von 10 Menschen auf der Welt erkranken nach dem Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Jedes Jahr sterben 420 000 Menschen infolge unreiner Lebensmittel. Grund genug, um sich mit dem Thema Food Safety einmal genauer auseinander zu setzen.
Erfahren Sie mehr über die Initiative der WHO

03/2022 Noch flexibler am Markt
FSI Health & Safety GmbH - unter neuem Namen erfolgreich wachsen
Anfang November 2021 haben wir bekannt gegeben, dass unser Unternehmen zukünftig noch weiter wachsen und unter dem Dach der CERTANIA Holding als neuer Eigentümer in einem leistungsstarken Verbund mittelständischer Unternehmen TIC-Dienstleistungen (Testing, Inspection und Certification) in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Industrie, erneuerbare Energien und Supply Chain erbringen wird.
Seit März 2022 wird diese Neuausrichtung mit einem breiteren Spektrum an Dienstleistungen, einem neuen Firmennamen, neuem Markenlogo und eigenständigem Internetauftritt auch nach außen deutlich. Als FSI Health & Safety GmbH sind wir in Zukunft noch besser aufgestellt für Sie da.
Bei allen Aufträgen und der Zusammenarbeit mit unseren Kunden bleibt alles wie bisher. Die vertrauten Ansprechpartner:innen stehen selbstverständlich weiter mit Expertise und hohem Engagement zur Verfügung.

01/2022 Renaissance der Hygieneschulungen vor Ort
Seit Januar 2022 ist seitens FSI ein klarer Trend zu vermelden: die Nachfrage nach klassischen Hygieneschulungen steigt signifikant.
Die Pandemie scheint bei vielen Unternehmen den Wunsch nach persönlich geführten Schulungen zu Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Infektionsschutz nicht aushebeln zu können. Insbesondere seitens des FSI Auditoren-Teams wird immer klarer, dass Gruppenschulungen, moderiert durch fachkundige Trainer, wieder gefragt sind.
Auch unter Corona-Hygieneregeln kristallisiert sich die face-to-face Gruppenschulung mit einer Dauer von ca. 1,5 Stunden als zeitgemäßes Instrument heraus, in Puncto Lebensmittelsicherheit aktuell zu sein.
Die wesentlichen Elemente und Inhalte
- Standardisierte Personalhygieneschulung gem. Verordnung EG (Nr.) 852/2004 bzw. § 4 LMHV und Unterweisung gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Anlehnung an DIN 10514.
im Teil Hygiene:
- gesetzliche Grundlagen
- HACCP
- Umfeld-, Geräte-, Personalhygiene
- Produkt- und Produktionshygiene
im Teil IfSG (Infektionsschutz):
- Infektionskrankheiten und Mikrobiologie
- Tätigkeitsverbote und Mitwirkungspflichten
sind dabei die Basis der Schulung. Ein Vorzug des persönlichen Trainings ist die Möglichkeit, das Standardprogramm mit betriebs- und unternehmensspezifischen Themen anzureichern.

12/2021 Umzug an neuen Firmensitz
Seit Dezember 2021 ist FSI am neuen Standort in Neu-Isenburg zu finden.
Mitten in Deutschland zu Hause, aber immer vor Ort wo Sie uns brauchen. Deutschlandweit.
Wir bleiben Neu-Isenburg als Standort im Herzen Deutschlands im Rhein-Main Gebiets mit unmittelbarer Nähe zu Frankfurt a.M. und dem Frankfurter Flughafen treu.
Seit Mitte Dezember finden Sie uns noch zentraler gelegen und ideal zu erreichen in der Frankfurter Str. 181a.

11/2021 Neue Holding
Certania ermöglicht neue Perspektiven
Anfang November 2021 erwirbt die CERTANIA Holding die Eigentumsanteile an FSI und ebenso des Prüflabors ELAB Analytik GmbH. FSI baut damit ihr Angebot zur Lebensmittelsicherheit aus: Audits, Consulting sowie Lebensmittel-Testing bilden die wichtigen Säulen im Portfolio. Strategische Eckpfeiler sind neben der weiteren Öffnung des FSI im Gesundheitsbereich die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.